Unsere Großdemo am 29.10.2022 in Dresden war toll, keine Frage. Aber sie wäre fantastisch geworden, wenn wir wie geplant über die Albertbrücke zur Staatskanzlei und auf der Carolabrücke hätten zurück gehen können. Der Blickkontakt von Brücke zu Brücke wäre uns aufgrund der überwältigenden Anzahl an Menschen sicher gewesen. Was wäre das für ein grandioser Moment gewesen.

Doch er blieb uns verwehrt, weil sich ein paar Profa-Demonstranten illegaler Weise auf die Albertbrücke gesetzt und damit die von uns angemeldete Aufzugstrecke blockiert hatten. Nachdem die Polizei zugeschaut hatte, wie sich die ca. 20 Profanten hingesetzt hatten, sah sie sich anschließend aus personellen Gründen nicht mehr in der Lage, diese wegzuräumen — obwohl wir die Polizei mehrfach deutlich dazu aufforderten [Anm. d. Redaktion: Wie das Beräumen von Sitzblocken schnell und ohne große Diskussion geht, hat erst letzten Samstag die Polizei in Göttingen gezeigt.] So mussten wir schließlich eine andere Strecke gehen.

Das wollten wir natürlich so nicht auf uns sitzen lassen und haben Strafanzeige gegen die Teilnehmer der Sitzblockade wegen Störung unserer Versammlung gestellt. Wir hatten bereits direkt vor Ort die Polizei aufgefordert, deren Identitäten für eine anschließende Strafverfolgung festzustellen. Wenig überraschend hat uns am Freitag die Staatsanwaltschaft Dresden mitgeteilt, dass sie die Ermittlungen eingestellt hat, weil angeblich keine grobe Störung unserer Versammlung vorlag. [Anm. d. Red.: Das ist übrigens die gleiche Staatsanwältin, die schon ein Winken als Anweisung eines angeblichen Versammlungsleiters bei unangemeldeten Spaziergängen wertet.] Gegen diese Einstellung haben wir sofort Beschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft Dresden eingelegt. Hier wird eindeutig mit zweierlei Maß gemessen. Ähnliche Erfahrungen haben wir schon mit der Staatsanwaltschaft gemacht, wenn es um Vermummungen auf der Gegendemo bzw. unseren Demos ging.

Als wäre das nicht genug, haben wir durch den Einstellungsbescheid jedoch erfahren, dass die Versammlungsbehörde Dresden diese Sitzblockade auf unserer Aufzugstrecke sogar genehmigt hatte. Dieses Vorgehen können wir überhaupt nicht  nachvollziehen, da auf einer angemeldeten Versammlungsfläche keine andere Versammlung genehmigt werden darf. Deshalb haben wir außerdem Strafanzeige gegen die Versammlungsbehörde erstattet, um diesen Vorfall aufklären zu lassen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass selbst die Justiz das geltende Recht verbiegt.

Wir werden euch auf dem Laufenden halten.