Wie die Landeshauptstadt Dresden in einer Pressemitteilung vom 28. Oktober verkündete, besteht am 4. November die Möglichkeit, ein Gespräch mit der Dresdner Sozialbürgermeisterin Kristin Klaudia Kaufmann zu führen.

Auf Nachfrage war zu erfahren, dass für dieses Bürgergespräch die “3G-Regeln” Geltung finden, was bedeutet, das interessierte Bürger entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sein müssen. Ein negativer PCR-Test ist mit Kosten von mindestens 39 Euro verbunden und darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Auch nach dem Hinweis, dass die Anwendung der 3G-Regeln bei der Bewerbung der Bürgersprechstunde ausdrücklich erwähnt werden sollte, bewarb die Landeshauptstadt diese auch Anfang dieser Wocher erneut ohne diesen Hinweis.

Allerdings – das muss der Ehrlihkeit halber hinzugefügt werden – bekam der Autor dieses Artikels die Möglichkeit, einen telefonischen Termin wahrzunehmen und hat bereits seine Fragen an die Sozialbürgermeisterin schriftlich eingereicht.

Die Dresdner Querdenker sind der Meinung, dass dies eine unzulässige Diskriminierung von Ungeimpften ist und fordern die Landeshauptstadt Dresden auf, diese umgehend einzustellen.